Die Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes ist dabei notwendig. Durch die Unterschrift werden die Benutzungssatzung und der Entgelttarif anerkannt.
Jahresbenutzungsentgelt
15,00 €
ermäßigt 8,00 €
Familienkarte (für
Ehepartner)
20,00 €
einmalige Nutzung
2,50 €
ermäßigt 1,25 €
Ermäßigungsberechtigt sind Auszubildende,
Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende,
Personen, die Leistungen nach dem SGB II,
SGB XII oder nach Wohngeldgesetz erhalten
sowie Schwerin-Card-Besitzer.
Ein Nachweis der Ermäßigungsberechtigung ist
notwendig. Das jeweilige Benutzungsentgelt gilt in allen
Einrichtungen der Stadtbibliothek.
Das Benutzungsentgelt kann in jeder Zweigbibliothek
bzw. in der Hauptstelle entrichtet werden.
Sie können hier das PDF-Anmeldeformular
ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zur Anmeldung in die Bibliothek mitbringen.
Die eigentliche Anmeldung erfolgt in der Bibliothek durch die Ausstellung des Benutzerausweises.