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Stadtbibliothek Schwerin
Entgelttarif

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Entgelttarif für die Stadtbibliothek  Schwerin

Für die Benutzung der Stadtbibliothek sind folgende Entgelte zu entrichten:
1.
Benutzungsentgelte

Für die mehrmalige Benutzung der Stadtbibliothek werden folgende Jahresentgelte erhoben:
Erwachsene                                                                                     15,00 EUR
Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienst-
leistende, Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach Wohngeldgesetz erhalten sowie Schwerin-Card-Besitzer                                                                   8,00 EUR.
Familienkarte (für Ehepartner)                                                      20,00 EUR
Für eine einmalige Benutzung werden folgende Tagesentgelte erhoben:
Erwachsene                                                                                        2,50 EUR
Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende,
Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach Wohngeldgesetz erhalten sowie Schwerin-Card-Besitzer        1,25 EUR.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benutzung der Bibliothek kostenlos.


2.
Ausleihentgelt für Videokassetten und DVDs:

Für das Ausleihen einer Videokassette und einer DVD
 wird ein Entgelt von                                                                          1,00 EUR
erhoben.


3.
Leihverkehrsbestellungen:
Kosten je Fernleihbestellung                                                           1,50 EUR


4.
Druckkosten:
Das Entgelt für Ausdrucke, die an öffentlich zugänglichen PC
von den Benutzern selbst erstellt werden können, beträgt pro Seite A4
schwarz/weiß                                                                                       0,10 EUR
farbig                                                                                                      0,30 EUR.


5.
Sonstige Entgelte:
5.1
Das Entgelt für die Vorbestellung ausgeliehener Medien beträgt                                                                                                  entfällt
pro Medium

5.2
Für die Benachrichtigung über die Überschreitung der Leihfrist
wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von                                   1,00 EUR
erhoben.

5.3
Für nicht zurück gespulte Tonband- oder Videokassetten wird ein
Entgelt in Höhe von                                                                           0,50 EUR
erhoben.

5.4.
Bei Verlust der Benutzerkarte werden für die Ersatzanfertigung Kosten
in Höhe von                                                                                       2,50 EUR
berechnet.

5.5
Wird Bibliotheksgut neu beschafft oder repariert, weil der Benutzer es verloren oder beschädigt hat, so wird neben dem Schadensersatz ein
Bearbeitungsentgelt erhoben. Es beträgt:                                2,50 EUR.
Das Bearbeitungsentgelt wird auch erhoben, wenn das Bibliotheksgut nicht mehr beschafft werden kann und ein angemessener Wertersatz
in Geld zu leisten ist. Das Bearbeitungsentgelt wird auch bei späterer Rückgabe des Bibliotheksgutes nicht zurückerstattet.
5.6
Für die Ermittlung neuer Adressen infolge nicht gemeldeten Wohnungswechsels (§2 Abs. 5 Satz 3 der Benutzungssatzung Stadtbibliothek)
wird ein Entgelt in Höhe von                                                       2,50 EUR
erhoben.

6.
Auslagenersatz:
Auslagen wie Porto, Fernsprech- und Telefaxgebühren sind gesondert zu
erstatten sofern sie nicht unter Punkt 5.1 und 5.2 geregelt sind.
Kosten für die Internet-Nutzung errechnen sich aus dem Tarif des jeweiligen
Anbieters und werden durch Aushang an den PC bekannt gegeben.

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