Leihfristverlängerungen

Eine
Leihfristverlängerung kann auf folgenden Wegen
beantragt werden:

Wenn
keine Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist bis zu zwei
mal verlängert werden. Auf Verlangen sind die
Medien vorzuweisen.
- persönlich an der Verbuchungstheke
- telefonisch: (0385) 5 90 19-21
- per Fax: (0385) 5 90 19-33
- per E-Mail: Leihfrist@stadtbibliothek-schwerin.de
über Ihr persönliches auf Ihrem
Rechner installiertem Mailprogramm
- selbständig über den OPAC (Katalog) in der Bibliothek
- selbständig per Zugriff auf unsere Homepage (über Katalog
unter Berücksichtigung von Ausweisnummer und eigenem Passwort)
